Hilfreiche Gedanken zu schweren Fragen

In unserem FAQ-Bereich findest du eine Reihe von Reflexionsfragen für dich und die Menschen, die dir wichtig sind. Diese Fragen sind auch Hilfestellungen dafür, das Thema Tod anzusprechen.

Dienstleistungen

Ein Bestatter ist in erster Linie Dienstleister und wird durch einen Angehörigen (bestattungspflichtige Person) oder durch eine anderweitig bevollmächtige Person beauftragt.

Er übernimmt zunächst alle Hilfeleistungen rund um den Verstorbenen. Er kümmert sich um die Überführung(en), die hygienische Versorgung, die Einbettung in den Sarg und, wenn gewünscht, die Aufbahrung des Verstorbenen. Auch kann der Bestatter den Hinterbliebenen viele der formalen und organisatorischen Erledigungen abnehmen. So leitet er die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt ein, trifft Absprachen mit Friedhofsverwaltung, Krematorium und zuständigen Ämtern, beantragt notwendige Genehmigungen und leitet diverse Ab- und Ummeldungen ein. Auch um die Beauftragung von Fremddienstleistern (z. B. Floristen, Musiker, Redner) kümmert sich in der Regel das Bestattungsinstitut.

Schließlich gestaltet der Bestatter die Abschiedszeremonie mit und ist für die anwesenden Trauergäste da.

Auf Wunsch können Angehörige viele der Erledigungen auch selbst in die Hände nehmen.

Bild zum Thema Welche Aufgaben übernimmt ein Bestatter im Sterbefall?

    Bestattungsvorsorge

    Eine Bestattungsvorsorge ist für Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen sinnvoll. Wenn du nahestehende Verwandte hast, die sich im Falle deines Todes um alles kümmern werden, kannst du ihnen viele Entscheidungen abnehmen und sie somit unterstützen. Auch hilfst du ihnen dadurch, die Gewissheit zu haben, dass deine Bestattung so verläuft, wie du selbst es dir gewünscht hast. All dies verschafft ihnen Zeit und Ruhe, um den Verlust verarbeiten zu können.

    Wenn du keine oder nur entfernte Verwandte hast, ist eine Bestattungsvorsorge ganz besonders ratsam. Nur so kannst du sicher sein, dass deine Wünsche umgesetzt werden, obwohl es keinen Angehörigen gibt, die diese beim Bestatter beauftragen. In diesem Fall ist auch eine finanzielle Absicherung äußerst sinnvoll (siehe "Warum wird empfohlen, eine Bestattungsvorsorge finanziell abzusichern?").

    Mit einer finanziellen Absicherung deiner Bestattung in ausreichender Höhe, kannst du dafür sorgen, dass deine Wünsche auch umgesetzt werden können. Solltest du deine Wünsche ohne eine solche Absicherung hinterlegt haben, ist es letztlich die Entscheidung derjenigen, die die Kosten tragen müssen, ob alles so verwirklicht werden kann und soll.

    Besonders wichtig ist eine finanzielle Absicherung, wenn es keine bestattungspflichtigen Angehörigen gibt oder kein Kontakt zu diesen besteht. Im Falle einer ordnungsbehördlichen Bestattung (siehe auch „Was passiert mit mir, wenn ich keine Familie/Angehörigen habe?) wird auf vorab geäußerte Wünsche sehr häufig keine Rücksicht genommen.

    Weißt du schon, welche Musik auf deiner Abschiedsfeier erklingen soll, wie die Gäste gekleidet sein oder welche Blumen vorrangig in die Dekoration integriert werden sollen? Super, schreib es auf. Bist du bisher überhaupt noch nicht festgelegt und weißt eigentlich nur, wo du einmal beigesetzt werden möchtest? Auch gut, halte es fest. Hast du Ideen zu deiner Ansprache? Weißt du, ob du erd- oder feuerbestattet werden willst? Was hältst du von Todesanzeigen und Trauerkarten? Was denkst du über Grabpflege? Gibt es eine hilfreiche Adressliste und einen Überblick, was in deinem Trauerfall um- oder abzumelden ist?

    Jede Festlegung hilft den Trauernden später, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

    Bestattungsorte und -formen

    Bei einer Erdbestattung wird der Körper des Verstorbenen im Sarg in die Erde gebettet. Bei einer Feuerbestattung werden Körper und Sarg vorab in einem Krematorium eingeäschert/kremiert (siehe auch „Was passiert bei einer Kremierung/Einäscherung?). Später wird dann die Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt.

    Vor der Einäscherung findet die sogenannte zweite Leichenschau statt. Hierbei überprüft ein Amtsarzt, dass es keine Zweifel an der zuerst bescheinigten Todesursache gibt und genehmigt die Kremation.

    Damit die Asche des Verstorbenen jederzeit identifiziert werden kann, wird ein feuerfester Schamottstein auf den Sarg gelegt. Dieser begleitet den gesamten Einäscherungsprozess, liegt schließlich auch mit in der Urne und schließt somit Verwechslungen sicher aus.

    Der Prozess einer Einäscherung dauert je nach Gewicht und Zustand des Körpers etwa 90 Minuten. Dabei werden Temperaturen von bis zu 1.200 Grad Celsius erreicht.

    Nach der Kremierung bleiben Knochenteile, Zähne und ggf. Implantate übrig. Alle nicht natürlichen Bestandteile werden aus der Asche entfernt, bevor Knochen und Zähne zusammen mit der Asche gemahlen werden. Anschließend wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt, die sicher versiegelt und mit den Daten des Verstorbenen versehen wird. Die Aschekapsel darf dann nicht mehr geöffnet werden.

    Bild zum Thema Was passiert bei einer Kremierung/Einäscherung?Bild zum Thema Was passiert bei einer Kremierung/Einäscherung?Bild zum Thema Was passiert bei einer Kremierung/Einäscherung?

      Nein, das ist in unseren Krematorien ausgeschlossen. Während der Einäscherung befindet sich immer nur ein Verstorbener in der Brennkammer. Außerdem wird der Verstorbene im Krematorium von einem feuerfesten Schamottstein begleitet. Dieser durchläuft den kompletten Einäscherungsprozess mit. Beim Befüllen der Aschekapsel wird die Nummer auf dem Schamottstein noch einmal mit den Daten des Verstorbenen verglichen, sodass Verwechslungen ausgeschlossen werden können. Danach wird der Schamottstein in die Asche gelegt, verbleibt also in der Urne.

      Nachdem einige umgangssprachlich „Pappsarg“ genannten Särge für Feuerbestattungen zugelassen wurden, gibt es Krematorien, die diese akzeptieren. Andere Häuser lehnen sie jedoch ab. Wirklich gerne nimmt sie kein Krematorium an, da sie sich mitunter schon entzünden, ehe sie vollständig in die Anlage geschoben wurden. Außerdem liefern sie weniger Energie als Holzsärge. So muss einer Einäscherung im Pappsarg in der Regel mehr Energie zugeführt werden. Das größte Problem ist jedoch, dass durch die schnelle Verbrennung der papiernen Hülle in kurzer Zeit eine große Menge Wasser aus dem Leichnam auf die sehr heißen Schamottsteine trifft. Das kann zu kleinen Sprüngen führen. Würden nur noch oder sehr oft Särge aus Karton eingeäschert, müssten Krematorien deutlich häufiger saniert werden, was ausgesprochen kostspielig ist. Die Folge daraus wären erheblich höhere Kremationsgebühren. Angehörige würden beim Erwerb des Sarges zwar sparen, müssten im Gegenzug aber wesentlich höhere Kremationskosten tragen. Diese würden die Ersparnis des Pappsarges übersteigen. Allein diese Tatsachen lassen viele Bestatter zögern, sie überhaupt ins Sortiment aufzunehmen. Da die Herstellung von Pappe aufwändig ist und mehr Kremationsenergie benötigt wird, ist auch der ökologische Aspekt kein Argument für den Pappsarg.

      Leider ist die Mitnahme der Asche eines Verstorbenen in Deutschland derzeit nicht gestattet.

      Gründe hierfür sind die Bestattungspflicht und der so genannte Friedhofszwang. Ursprünglich entstand die Bestattungspflicht zum Schutze der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten. Bei einer Urne besteht diese Gefahr nicht. Heutzutage wird das Verbot eher damit begründet, dass die Totenruhe gestört wird oder die menschliche Asche - zum Beispiel bei Hausauflösungen - sogar entsorgt werden könnte. Bremen hat die Gesetzgebung rund um den Friedhofszwang als erstes und bislang einziges deutsches Bundesland gelockert.

      In Deutschland ist die Beisetzung der Asche eines Verstorbenen auf Privatgrundstücken derzeit nicht gestattet. Grund dafür ist die Bestattungspflicht, die sowohl für Särge als auch für Urnen gilt. Einzig das Bundesland Bremen erlaubt Ausnahmen von dieser Regel. 

      Die Bestattungspflicht ist vor langer Zeit zum Schutze der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten entstanden und ist bis heute gültig. Obwohl diese Gefahr bei Urnen nicht besteht, werden alle menschlichen Überreste gleichbehandelt. Darüber hinaus wird heute auch noch argumentiert, dass die Bestattungspflicht und der Friedhofszwang dafür sorgen sollen, dass „jedermann“ Zugang zur Grabstelle haben kann.

      Ja, das kannst du. Auf den meisten Friedhöfen kannst du eine Wahlgrabstelle bereits zu Lebzeiten aussuchen und reservieren. Für die reservierten Jahre fällt eine Gebühr an, die je nach Gebührensatzung von Friedhof zu Friedhof variiert. Ebenfalls ist es vielerorts möglich, vorab einen Baum auszusuchen oder ein Urnenwandfach zu wählen. Bei anonymen Beisetzungen oder Reihengräbern besteht diese Möglichkeit in aller Regel nicht.

      Abschiedsfeier

      Man kann grob drei Typen unterscheiden: konfessionelle/kirchliche, weltliche Abschiedsfeier und Abschiedsparty.

      Kirchliche Abschiedsfeiern finden in der Regel in einer Friedhofskapelle oder Kirche statt und werden meistens von einem Geistlichen der zuständigen Kirchengemeinde geleitet. Neben der Trauerrede werden Gebete oder Verse vorgetragen. Es ist auch üblich, dass die Trauergemeinde gemeinsam kirchliche Lieder singt. Eine weltliche Abschiedsfeier findet meistens in einer Trauerhalle auf dem Friedhof statt und wird von einem weltlichen Trauerredner und mit Musik gestaltet.

      Beide Arten der Abschiedsfeier lassen Raum für eine individuelle Gestaltung. So können Angehörige selbst zu Wort kommen, die dekorative oder musikalische Gestaltung übernehmen oder individuelle Rituale einbeziehen.

      Eine ganz eigene Form der Abschiedsfeier ist die Abschiedsparty. Auch wenn diese noch nicht weit verbreitet ist, wird sie immer öfter von denjenigen gewünscht, die sich einen anderen Umgang mit ihrem eigenen Tod oder dem eines geliebten Menschen wünschen. Bei einer Abschiedsparty gibt es keine vorgeschriebenen Regeln. Sie findet häufig in privat angemieteten Räumlichkeiten oder im Bestattungsinstitut statt, um zum Beispiel mit lauter Musik oder heiterer Stimmung keine Besucher des Friedhofs zu irritieren. Schwarze Kleidung ist hier nur selten erwünscht.

      Trauer hat sehr viele Gesichter. Deshalb kann man diese Frage nicht pauschal beantworten. Für viele Trauernde ist die Abschiedsfeier ein wichtiger Schritt des Begreifens und Loslassens. Die Feier kann helfen, mit dem Verlust umzugehen. Andere bevorzugen eine weniger öffentliche Möglichkeit sich zu verabschieden. Wenn du dir für deine eigene Abschiedsfeier unsicher bist, ist es vielleicht gut, wenn du mit dir nahestehenden Menschen darüber sprichst oder deine Familie entscheiden lässt, ob es für ihre Trauerbewältigung wichtig sein könnte.

      Eine Abschiedsfeier ist im Idealfall so individuell wie du selbst. Vielleicht hast du Hobbys, Charaktereigenschaften oder Vorlieben, die in die Gestaltung deiner Feier einfließen sollen?

      Wünschst du dir eine klassische öffentliche Feierlichkeit oder ein kleines Fest im engen Kreis, ganz ohne Kleiderordnung und Trauermusik? Wichtig ist, dass du bedenkst, dass die Abschiedsfeier für deine Angehörigen sehr wichtig und hilfreich sein kann, um einen guten Weg für den Umgang mit ihrer Trauer zu finden (siehe „Brauchen Angehörige eine Abschiedsfeier?“).

      Hörst du eine bestimmte Musikrichtung oder einen bestimmten Musiker besonders gern? Gibt es einen Song, der dir viel bedeutet? Wunderbar, dann notiere das gleich in deiner Bestattungsverfügung. Wenn dir hierzu nichts einfällt, überlasse die Musikauswahl einfach deiner Familie und/oder Freunden. Sie kennen vielleicht Musiktitel, mit denen sie sich an dich erinnern möchten. Alternativ kannst du natürlich auch im Internet viele Informationen über Musik finden, die häufig bei Beerdigungen gespielt wird. Es gibt sogar eine Hitliste mit Deutschlands meist gespielter Trauermusik.

      Nein, auch eine rein musikalische Abschiedsfeier oder ein Abschied in Stille sind möglich.

      Alternativ können ein Redner oder auch Angehörige Songtexte, Gedichte oder Geschichten vortragen sowie Musik spielen.

      Formalitäten und Rechtliches

      Die Reihenfolge der Bestattungs- und Kostentragungspflichtigen ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Grob gilt bundesweit diese Regelung:

      1. Ehegatten/Lebenspartner

      2. Volljährige Kinder

      3. Eltern

      4. Weitere Angehörige, die Reihenfolge variiert je Bundesland

       

      Die Bestattungskosten trägt derjenige, der die Bestattung beauftragt hat. Das müssen nicht unbededingt der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft sein.
      Das Geld für die Bestattung kann vom Erben eingefordert werden. Dieser ist allerdings nur verpflichtet, die notwendigen Kosten zu tragen, nicht zwingend das, was der Bestattungspflichtige wirklich beauftragt hat. Dies kann zu Unstimmigkeiten bei der Durchführung der Bestattung führen. 

      Gleichzeitig kann man das „Recht der Bestattungsdurchführung“ auch zu Lebzeiten festlegen und das so genannte „Totenfürsorgerecht“ an nicht bestattungspflichtige Angehörige, Freunde oder auch ein Bestattungsinstitut übertragen.

      Unmittelbar nach Eintritt des Todes muss ein Arzt gerufen werden. Verstirbst du in einem Hospiz, Krankenhaus oder Pflegeheim, kümmert sich das Personal vor Ort darum. Wenn du zu Hause verstirbst, ruft deine Familie einen Arzt (z. B. Hausarzt, Bereitschaftsarzt). Dieser stellt den Totenschein aus. Danach verständigt deine Familie einen Bestatter, der sich um die Überführung kümmert.

      Anschließend vereinbart deine Familie mit dem Bestatter einen Termin für eine persönliche Beratung.

      Zu dieser sollten folgende Unterlagen bereitliegen:

      • Bei ledigen Verstorbenen die Geburtsurkunde
      • Bei verheirateten Verstorbenen die Heiratsurkunde
      • Bei geschiedenen Verstorbenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
      • Bei verwitweten Verstorbenen die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners

       

      Weitere wichtige Dokumente sind:

      • Personalausweis oder Reisepass
      • Rentenversicherungsnummer
      • Versichertenkarte der Krankenkasse
      • Unterlagen von Lebens- oder Sterbegeldversicherungen

       

      Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen benötigt, z. B. für Abmeldungen. Das klärt der Bestatter mit deiner Familie im Laufe der Beratung.

      Eine einfache Erdbestattung kostet laut Stiftung Warentest Spezial Bestattung (2016) durchschnittlich 7.930 Euro. Für eine einfache Feuerbestattung solltest du laut Stiftung Warentest mit durchschnittlich 5.830 Euro rechnen.

      Bestattungskosten variieren stark nach Region, Bestattungsart und individueller Gestaltung. Öffentliche Gebühren wie Friedhofs- und Kremationskosten machen meist einen großen Teil dieser Kosten aus.

      Neben den öffentlichen Gebühren bestehen Bestattungskosten aus den Eigenleistungen des Bestatters und Fremdleistungen, die von diesem in Auftrag gegeben werden (z. B. Blumen, Redner, Musiker, Anzeigen, Steinmetz). Da gerade diese Kosten für jede Abschiedsfeier sehr individuell ausfallen, ist es ausgesprochen schwierig, einen Pauschalpreis zu nennen.

      Anbei erhältst du eine grobe Auflistung:

      • Eigenleistungen des Bestatters (Sarg, Urne, Überführungen, Einbettung, Einkleidung, Erledigung der Formalitäten, Organisation Abschiedsfeier, etc.)
        1.200 € - 2.800 €

      • Fremdleistungen (Blumen, Redner, Musiker, Anzeigen, Steinmetz etc.)
        0 € - 2.000 €

      • öffentliche Gebühren (Friedhof, Krematorium, Leichenschau/Totenschein, Sterbeurkunden etc.)
        600 € - 4.500 €

      Wenn sich keine bestattungspflichtigen Angehörigen ermitteln lassen, ordnet das zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt eine ordnungsamtliche Bestattung an. In der Regel erfolgt dann eine Feuerbestattung mit anonymer Urnenbeisetzung auf einem kostengünstigen Friedhof der Stadt/Gemeinde.

      Wenn die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Kosten einer Bestattung zu tragen, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten zu stellen. Das Amt prüft die finanzielle Situation der Antragsteller anhand von eingereichten Unterlagen und entscheidet, ob die Bestattungskosten komplett, anteilig oder gar nicht übernommen werden.
      Gibt es einen positiven Bescheid, so sind in diesem alle für die Bestattung notwendigen Leistungen wie Überführungen, Kremationsgebühren und Friedhofsgebühren enthalten. Für Wünsche, die darüber hinausgehen (z.B. Musik oder Blumen), müssen die Angehörigen selbst aufkommen.

      Mit einer Bestattungsvorsorge und einer finanziellen Absicherung (z. B. Sperrkonto oder Sterbegeldversicherung) ist weitgehend sichergestellt, dass deine Wünsche später umgesetzt werden.

      Wichtig ist, deine Familie über die Existenz und den Inhalt deiner Bestattungsvorsorge in Kenntnis zu setzen.

      Eine Vorsorge hilft, Wünsche für die eigene Bestattung festzuhalten. Außerdem können die Dinge, die im Todesfall zu erledigen sind, sorgfältig vorbereitet werden. Wer weiß besser als du selbst, was einmal abzumelden ist und wer informiert werden soll? Auch die finanzielle Seite der Bestattung kann abgesichert werden, z. B. durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder die Einrichtung eines Sperrkontos. Das kann eine wesentliche Garantie für die Erfüllung deiner Wünsche sein.

      Nach Abschluss einer Bestattungsvorsorge beim Bestatter deiner Wahl erhältst du ein Vorsorgekärtchen. Dieses bewahrst du in der Nähe deines Personalausweises auf. Egal, an welchem Ort und unter welchen Umständen du verstirbst, man wird nach deinem Personalausweis suchen. Dabei wird man auch auf dein Vorsorgekärtchen stoßen mit den Kontaktdaten des Bestattungsinstituts, das informiert werden muss.

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